Ratgeber
Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
Neben der Trauer kommen Fristen, Mietvertrag und eine volle Wohnung. Dieser Überblick hilft, die nächsten Schritte zu ordnen.
Was zuerst zu tun ist
- Wichtige Dokumente sichern: Testament, Versicherungen, Kontoauszüge, Mietvertrag
- Klären, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird
- Vermieter informieren und Kündigungsfrist klären
Wer die Kosten trägt
Die Kosten einer Haushaltsauflösung tragen in der Regel die Erben als Nachlassverbindlichkeit. Bei der Erbschaftsteuer können Kosten der Nachlassregelung berücksichtigt werden. Verwertbare Möbel und Gegenstände rechnen wir gegen den Preis an.
So begleiten wir eine Haushaltsauflösung
Wir besichtigen auf Wunsch per Video-Call, sichern Dokumente, Fotos und Wertsachen, die wir finden, und übergeben sie Ihnen. Danach räumen wir, entsorgen fachgerecht und übergeben die Wohnung besenrein – auch direkt an den Vermieter, wenn Sie nicht in Köln wohnen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Erbe wenden Sie sich an das Nachlassgericht, einen Notar oder eine Anwältin.
FAQ
Kurz beantwortet
Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
In der Regel die Erben. Die Kosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB).
Wie schnell muss die Wohnung geräumt werden?
Erben treten in den Mietvertrag ein und können ihn innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand den Vertrag fortsetzt, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 564 BGB).
Kann ich das Erbe ausschlagen?
Ja, in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Wer ausschlägt, muss die Haushaltsauflösung nicht zahlen – sollte aber vorher nichts aus der Wohnung verwerten.
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