Ratgeber
Umzug und Entrümpelung von der Steuer absetzen
Einen Teil der Kosten holen Sie über die Steuererklärung zurück. Entscheidend ist, dass die Rechnung den Arbeitslohn getrennt ausweist und Sie per Überweisung zahlen.
Privater Umzug: haushaltsnahe Dienstleistung
Bei einem privat veranlassten Umzug können Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – bis zu einer Ermäßigung von 4.000 € pro Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen (§ 35a EStG).
Beruflicher Umzug: Werbungskosten
Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um – etwa wegen eines neuen Jobs oder weil sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt –, können die Umzugskosten als Werbungskosten zählen. Das ist oft der größere Vorteil.
Was auf der Rechnung stehen muss
- Arbeitslohn getrennt von Material ausgewiesen
- Ihre Adresse als Leistungsort
- Zahlung per Überweisung, nicht bar
Unsere Rechnungen weisen den Lohnanteil immer getrennt aus.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
FAQ
Kurz beantwortet
Wie viel kann ich bei einem privaten Umzug absetzen?
Als haushaltsnahe Dienstleistung 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr (§ 35a EStG). Materialkosten zählen nicht.
Ist eine Entrümpelung absetzbar?
Ja, der Arbeitslohnanteil einer Entrümpelung kann ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.
Muss ich bar zahlen oder überweisen?
Das Finanzamt erkennt die Kosten nur bei unbarer Zahlung an, also per Überweisung auf das Konto des Unternehmens.
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